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Westernacher, Eberhard | Riedesel Freiherr zu Eisenbach, Berthold
Hessisches Waldgesetz
Kommunal- und Schul-Verlag
978-3-86115-402-0

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Der Wald ist auf Grund seiner vielfältigen Wirkungen, die er für Menschen, Tiere, Pflanzen und Klima ausübt, eine wichtige Lebensgrundlage und bestimmender Faktor für Landschaft und Umwelt. In dem waldreichen und dicht besiedelten Bundesland Hessen haben in den letzten Jahrzehnten die Anforderungen der Allgemeinheit sowie die Belastungen des Waldes durch die Auswirkungen der Industrie und des Verkehrs zugenommen.

Die jüngste Novelle des Gesetzes vom 27.6.2013 brachte nicht nur eine Namensänderung, das Gesetz heißt jetzt Hessisches Waldgesetz, sondern auch eine umfassende Neustrukturierung des Gesetzesaufbaus und zahlreicher Einzelbestimmungen. Damit wird dem Rechnung getragen, dass die gesetzgeberischen Zuständigkeiten durch eine Änderung des Grundgesetzes verändert wurden. Diejenigen Dinge, die im Bundeswaldgesetz abschließend geregelt wurden, müssen im Landesrecht nicht mehr behandelt werden. War die ältere forstliche Gesetzgebung durch eine hohe Regelungsdichte und Genehmigungsvorbehalte gekennzeichnet, so ist im neuen Gesetz eine deutliche Liberalisierung des Verhältnisses zwischen den Behörden und den Waldbesitzern festzustellen, wodurchdas Gesetz vereinfacht und gestrafft wird.
Die weitgehenden Veränderungen und Neuregelungen im Gesetz machten eine weitgehende Neukommentierung erforderlich.

In einem praxisdienlichen Anhang sind wichtige Bundesgesetze, Richtlinien des Rates der europäischen Gemeinschaft, Landesgesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften abgedruckt.