Details

Großkopf, Volker / Schanz, Michael
Arbeitsrechtlicher Leitfaden für das Gesundheitswesen
Von der Einstellung bis zur Kündigung
Spitta
978-3-947683-51-2
3. Aufl. 2021 / 249 S.
Leitfaden

39,80 €

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Kurzbeschreibung

Wegweiser durch das Arbeitsrecht im Gesundheitswesen
Arbeitsrechtliche Themen nehmen für die Arbeitgeber der Einrichtungen des Gesundheitswesens und die beschäftigten Ärzte und Pflegenden eine zentrale Stellung ein. Zahlreiche individual- und kollektivrechtliche sowie gesetzliche Besonderheiten kennzeichnen den verantwortungsvollen Dienst am Patienten und sind daher aus arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten im Gesundheitswesen relevant.

Das Buch „Arbeitsrechtlicher Leitfaden für das Gesundheitswesen“ ist ein Leitfaden durch das Arbeitsrecht für alle mit Personalverantwortung betrauten leitenden Ärzte und Praxisinhaber sowie für Mitarbeiter im Gesundheitswesen, die sich Kenntnis über das Arbeitsrecht verschaffen möchten.

Umfassende Berücksichtigung der Rechtsprechung
Es werden alle arbeitsrechtlichen Fragen von Beginn des Arbeitsverhältnisses bis zu seiner Beendigung mittels Beispielfällen, Diagrammen, Tabellen und der hervorgehobenen Darstellung aller wesentlichen Gesetzestexte beantwortet. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und wichtige instanzgerichtliche Entscheidungen werden hierbei umfassend berücksichtigt. Eingehend behandelt werden in „Arbeitsrechtlicher Leitfaden für das Gesundheitswesen“ außerdem die unterschiedlichen tarifvertraglichen Positionen in den öffentlich-rechtlichen, privatrechtlichen und konfessionellen Arbeitsbereichen.

Praktische Formularblattsammlung und Videobeiträge
Mit dem Werk wird eine umfassende Formularblattsammlung angeboten. Von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis können in sekundenschnelle Informationen zum Abfassen von arbeitsrechtlichen Schreiben und Verträgen abgerufen und bearbeitet werden.
In dem Werk sind erörterungsbedürftige Themen gesondert als Videobeitrag online abrufbar.
Der arbeitsrechtliche Leitfaden richtet sich an Personalverantwortliche in Krankenhäusern, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen sowie Ärzte, Stationsleitungen, Pflegende und Personalvertreter sowie für in der Ausbildung im Gesundheitswesen befindliche Personen.