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Gutowski, Mario
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Insolvenzdaten unter Geltung der EU-DSGVO
OlWIR
978-3-9559906-7-1
1. Aufl. 2020 / 130 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Beiträge zum Informationsrecht. Band: 10

Eine Suche mit gängigen Webcrawlern offenbart im Jahr 2020 nicht bloß soziale (Facebook, Instagram) und berufliche (Xing, LinkedIn), sondern nunmehr auch finanzielle Aspekte des privaten Lebens zahlreicher Betroffener, die im allerhöchsten Maße sensibel sind. Den Weg zu diesen sensiblen Wirtschaftsinformationen bereitet ein staatliches Informationsmedium, das unter der URL www.insolvenzbekanntmachungen.de aufgerufen werden kann und mittlerweile zu den meistbesuchten Webseiten in Deutschland gehört. Nach Spezifizierung der Suchanfrage können Interessenten insolvenzbezogene Daten von Freunden, der Familie, Nachbarn oder Geschäftspartnern einsehen. Den Datenbestand der Webpräsenz bilden sog. öffentliche Bekannt-machungen (§ 9 InsO), die aufgrund zwingender Vorgaben von den Insolvenzgerichten veranlasst werden und wesentliche Informationen für jeden Verfahrensbeteiligten und Akteur des Wirtschaftsverkehrs bereitstellen sollen.

Interessiert an den Daten sind auch sog. Wirtschaftsauskunfteien. Diese greifen - vom Gesetzgeber unbeabsichtigt, aber nicht untersagt - die auf der Plattform verfügbaren Insolvenzdaten über Einzelpersonen ab und erstellen auf dieser Basis umfangreiche eigene Datenbanken, die sie zu Geschäftszwecken interessierten Marktakteuren zur Verfügung stellen. Dieselben Daten, für die das Insolvenzrecht bereits eine Löschung vorgesehen hat, werden derzeit noch von den Auskunfteien für einen Zeitraum von drei Jahren nach Ende des Verfahrens gespeichert.

Das Buch widmet sich der Frage, ob das derzeitige Regelungsregime rechtmäßig ist, oder - falls nicht - wie stattdessen eine datenschutzkonforme Verfahrensbearbeitung und eine Verarbeitung von Insolvenzinformationen auszusehen haben. Dabei wird erstens untersucht, ob die auf nationale Vorschriften gestützte Internetpublikation öffentlicher Bekanntmachungen im Allgemeinen sowie im Hinblick auf die qua Verordnung festgesetzte Ausgestaltung DSGVO-konform ist. Zweitens untersucht der Beitrag die Rechtmäßigkeit der Speicherung und Verfügbarmachung von Insolvenzdaten aus den Bekanntmachungen durch private Dritte. Die datenschutzrechtliche Bewertung mündet in einer Darstellung schwerwiegender Probleme bei der aktuellen Handhabung der Instrumentarien zur Regulierung der diskutierten Verarbeitungsvorgänge. Gleichzeitig werden konkrete Änderungsvorschläge für neue Regelungen zum Umgang mit Insolvenzdaten an die Gesetzgebung herangetragen.