Details

Cahn, Julian
Der allgemeine Beschäftigungsanspruch von Arbeitnehmern im Berufssport
Unter besonderer Berücksichtigung vertraglicher Gestaltungsoptionen und des Weisungsrechts nach § 106 GewO
Kovac, J.
978-3-339-11526-3
1. Aufl. 2020 / 234 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Studienreihe Arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse. Band: 260

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinen Grundsatzentscheidungen aus den Jahren 1955 und 1985 einen allgemeinen Beschäftigungsanspruch begründet. Dieser Anspruch erlaubt es Arbeitnehmern, von ihrem Arbeitgeber neben der vertraglichen Vergütung auch eine tatsächliche Beschäftigung zu verlangen. Kein Anspruch auf Beschäftigung besteht, wenn überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer tatsächlichen Beschäftigung entgegenstehen.

Der Autor befasst sich zunächst mit der Entwicklung des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und setzt sich mit der dazu ergangenen Kritik in Rechtsprechung und Literatur auseinander. Die gewonnenen Erkenntnisse zum allgemeinen Beschäftigungsanspruch wendet der Autor sodann auf die Situation im Sport an. Der Fokus der Untersuchung liegt dabei auf der arbeitsvertraglichen Beschäftigung von Sportlern und Trainern im Mannschaftssport. Darüber hinaus werden auch besondere Unterschiede im Individualsport hervorgehoben.

Der allgemeine Beschäftigungsanspruch von Sportlern und Trainern wird im Rahmen der Untersuchung von verschiedensten Seiten beleuchtet. Dabei greift der Autor auch einige Fälle aus der sportlichen Praxis auf. Neben der Frage, unter welchen Voraussetzungen der allgemeine Beschäftigungsanspruch von Sportlern und Trainern suspendiert werden kann („Ob“ der Beschäftigung), untersucht der Autor Fragestellungen im Zusammenhang mit der Erfüllung des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs durch die Vereine als Arbeitgeber („Wie“ der Beschäftigung). Ausgangspunkt für die Suspendierung des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs sind überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgeber. Dagegen richtet sich die Erfüllung des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs nach dem Direktionsrecht des Arbeitgebers gemäß § 106 S. 1 GewO. Dieses kann zudem vertraglich erweitert werden („Versetzungsklausel“).

Den Abschluss der Untersuchung bilden Überlegungen zu den Rechtsfolgen einer Verletzung des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs von Sportlern und Trainern (gerichtliche Durchsetzung und Schadensersatzansprüche).