Details

Zitzl, Alexander
Rechtsfolgen irrtümlicher Rechtsanwendungsfehler von Mehrwertsteuerpflichtigen
Eine Untersuchung zur Rechtslage in Deutschland mit rechtsvergleichenden Aspekten zu ausgewählten EU-Mitgliedstaaten
Otto Schmidt
978-3-504-62232-9
1. Aufl. 2019 / 526 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Schriften zum Umsatzsteuerrecht. Band: 32

Das Mehrwertsteuersystem ist betrugsanfällig. Daher werden dem Steuerpflichtigen zahlreiche Beleg-, Nachweis- und Dokumentationspflichten auferlegt. Einige dieser Pflichten sind unionsrechtlich zwingend vorgegeben. Die Mehrheit stützt sich jedoch auf das den EU-Mitgliedstaaten unionsrechtlich eingeräumte Ermessen. Große Unterschiede zwischen den formalen Anforderungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sind die Folge. Daneben tritt die Komplexität der materiellen Bestimmungen des Mehrwertsteuerrechts. Gerade international tätige Unternehmen laufen daher ständig Gefahr, einen irrtümlichen Rechtsanwendungsfehler zu begehen. Dieses Problem wird dadurch verschärft, dass die korrekte mehrwertsteuerliche Behandlung oft von Umständen abhängt, die den Leistungsempfänger betreffen. Diese kann der Steuerpflichtige selbst kaum verifizieren. Fehler haben nicht selten die Versagung materieller Rechtspositionen oder andere Sanktionen zur Folge.

Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, wo Grenzen der Verantwortung des Steuerpflichtigen als „Steuereinnehmer des Staates“ liegen. Dabei werden erstmals die relevanten Regelungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie vor dem Hintergrund der hierzu ergangenen Rechtsprechung und der Grundprinzipien des Mehrwertsteuerrechts umfassend dogmatisch erarbeitet und systematisiert. Das Ergebnis sind belastbare Aussagen zu den Grenzen der Befugnisse der EU als auch ihrer Mitgliedstaaten bei der Bestimmung von Rechtsfolgen irrtümlicher Rechtsanwendungsfehler. Diese Ergebnisse dienen als Ausgangspunkt für die Untersuchung von zwei ausgewählten und praxisrelevanten Problemstellungen.

Die gesamte Arbeit trägt der Harmonisierung des Mehrwertsteuerrechts Rechnung. Sie beschränkt sich daher nicht auf das Unionsrecht und das deutsche Umsatzsteuerrecht, sondern nimmt auch die Rechtslage in anderen EU-Mitgliedstaaten in den Blick.