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Knaut, Johannes
Die Bedeutung des Datenschutzrechts bei Beweisverboten in Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit
Eine Darstellung anhand der Rechtsprechung zu „Dash-Cams“
Kovac, J.
978-3-339-10920-0
1. Aufl. 2019 / 280 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Beiträge zu Datenschutz und Informationsfreiheit. Band: 25

In den letzten Jahren ist verstärkt diskutiert worden, inwieweit Zivil- und Arbeitsgerichte rechtswidrig erlangte Beweismittel zur Grundlage ihrer Entscheidung machen dürfen. Besonders umstritten ist dabei die Fallgruppe der Dash-Cams gewesen - kleine Kameras im Inneren von Fahrzeugen, die laufend ihre Umgebung filmen um Beweismaterial für etwaige Unfälle zu sammeln.

Der Verfasser beleuchtet die Diskussion hierzu und ordnet die seiner Ansicht nach überzeugende Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 ein, der zufolge der Einsatz von Dash-Cams der datenschutzrechtlichen Rechtfertigung bedarf. Eine solche Rechtfertigung soll nur möglich sein, wenn die Dash-Cam in technischer Hinsicht datenschutzfreundlich konfiguriert ist.

Hiervon ausgehend gibt der Verfasser einen Überblick über die in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassungen zum Umgang mit rechtswidrig erlangten Dash-Cam-Aufnahmen und Beweismitteln allgemein. Anhand der Dash-Cam-Rechtsprechung kritisiert er die von der herrschenden Meinung angewandte „Abwägungslösung“, wonach in ZPO und ArbGG kein Beweisverwertungsverbot zu finden sein und die Verwertbarkeit daher von einer Abwägung der grundgesetzlich geschützten Parteiinteressen abhängen soll.

In der Studie wird eine datenschutzrechtliche Lösung der Problematik entwickelt. Diese basiert auf der Annahme des Verfassers, die Verwertung eines rechtswidrig erlangten Beweismittels unterfalle regelmäßig dem Datenschutzrecht. Sie müsse sich deswegen mittels der datenschutzrechtlichen Normen rechtfertigen lassen. Sowohl für die Rechtslage vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als auch für danach untersucht der Autor, ob das Datenschutzrecht hier allgemein gültige Lösungen bereithält.

Abschließend wird ein kurzer Blick auf den Regelungsspielraum des nationalen Gesetzgebers für Beweisverwertungsverbote nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung geworfen.