Details

Ulrici, Bernhard
Geschäftsgeheimnisschutzgesetz. GeschGehG
Handkommentar
Nomos
978-3-8487-5462-5
1. Aufl. 2024 / ca. 400 S.
Kommentar

Termin: August 2024

79,00 €

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Kurzbeschreibung

Reihe: Nomos Kommentar

Das neue Geschäftsgeheimnisschutzgesetz
In Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (sog. „Know-how-Richtlinie“) tritt in Kürze das neue Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) in Kraft. Die neuen Vorschriften dienen dem Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen, also etwa von Kundendaten, Geschäftsmodellen, Herstellungsverfahren - und betreffen damit alle Unternehmen unmittelbar.

Der Kommentar zum neuen Recht
Der neue Handkommentar besticht durch präzise und paragraphengenaue Erläuterungen. Er informiert Anwälte, Gerichte und Unternehmen über die konkreten Auswirkungen der Neuregelungen und klärt die absehbaren Probleme und Streitfragen, z.B.:
- Wie ist der wichtige unbestimmte Rechtsbegriff der „angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ auszulegen?
- Müssen/Sollten Unternehmen aus eigenem Interesse ein detailliertes Konzept zum Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse ausarbeiten?
- Wann liegt ein „berechtigtes Interesse“ an der Erlangung, Nutzung oder Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses vor (insb. bei der „Whistleblower“-Klausel in § 4 Nr. 2)?
- Wie werden Geschäftsgeheimnisse rechtssicher geteilt oder übertragen?
- Welche Rechte ergeben sich für den Inhaber eines Geschäftsgeheimnisses aus dessen Verletzung und wie werden diese Rechte erfolgreich durchgesetzt?

Kompakte Einführung und Kommentierung in einem Band und aus einer Hand
Die Konzeption ist passgenau auf den Informations- und Beratungsbedarf im Umgang mit den Neuregelungen zugeschnitten:
- Einführung in den Geheimnisschutz und seine tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen
- paragrafengenaue Kommentierung des neuen Gesetzes mit Hinweisen zum praktischen Umgang
- Berücksichtigung der Verbindungen zu anderen Gesetzen

Der offensive Umgang mit dem neuen Gesetz wird mit dem neuen Handkommentar entscheidend erleichtert. Anwälte, Gerichte und Unternehmen können so juristisch fundiert über die Rechtswidrigkeit des Erwerbs, der Nutzung oder der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen sowie die sich hieraus ergebenden Konsequenzen entscheiden.