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Schönfeld, Jens / Ditz, Xaver
Doppelbesteuerungsabkommen. DBA
Kommentar
Otto Schmidt
978-3-504-23110-1
2. Aufl. 2019 / 2096 S.
Kommentar

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Kurzbeschreibung

Die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitendenSachverhalten betrifft sowohl internationaltätige Unternehmen als auch einfache Grenzpendler.Daher hat die OECD für alle Lebens- undGeschäftsbereiche mit internationalen Bezügen einMusterabkommen entwickelt, das die Frage des Besteuerungsrechtsder beteiligten Staaten regelt. DasWerk erläutert systematisch und umfassend die Artikeldieses OECD-Musterabkommens unter Berücksichtigungdes hierzu bestehenden, eigenen OECD-Musterkommentarsnach einem einheitlichen Aufbau undbietet für alle auftretenden Fragen präzise und praxisrelevanteLösungen. Abgerundet wird der neue"Schönfeld/Ditz" durch grundlegende Ausführungenzur Systematik der Doppelbesteuerungsabkommensowie Erläuterungen zu den Abweichungen der deutschenDBA vom OECD-Musterabkommen mit denwichtigsten Industrienationen.

Das zeichnet den Schönfeld/Ditz aus:
- Das OECD-MA wird als Kernstück des Werks mit wissenschaftlicher Gründlichkeit und doch im Umfang noch praktisch handhabbar erläutert.
- Der Aufbau der Kommentierungen orientiert sich für eine gute Übersichtlichkeit streng am Aufbau der einzelnen Vorschriften des OECD-MA. Der OECD-MK ist in der englischen Originalfassung Bestandteil des Werks.
- Die Abweichungen der inhaltlich mit dem OECD-MA korrespondierenden Regelungen der deutschen DBA mit ausgewählten Industriestaaten, zu denen Deutschland wichtige Wirtschaftsbeziehungen unterhält, und die sich hieraus ergebenden Konsequenzen werden ausführlich erläutert.

Das Werk enthält umfassende Kommentierungen
- des EU-Amtshilfegesetzes (Anhang 1),
- des EU-Beitreibungsgesetzes (Anhang 2)
- sowie des Tax Information Exchange Agreement (Anhang 3).

Die gesamte deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen (Deutsches Muster-DBA) konnte kurzfristig vor Drucklegung im Zusammenhang erläutert und dem Kommentar als Anhang 4 beigefügt werden.

Das Autorenteam besteht aus namhaften Vertretern der Finanzgerichtsbarkeit, der Finanzverwaltung, der Beraterschaft und der Wissenschaft.