Details

Rißmann, Stephan (Hrsg.)
Die Erbengemeinschaft
Deutscher Notarverlag
978-3-9564616-1-3
3. Aufl. 2018 / 800 S.
Handbuch

99,00 €

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Kurzbeschreibung

Reihe: Notarpraxis

Lizenzausgabe vom Zerb Verlag.

Die Bearbeitung von Erbfällen gehört für Sie als Notar zur täglichen Praxis. Ist der Nachlassempfänger jedoch eine Erbengemeinschaft, kann das für Sie einen erhöhten Aufwand bedeuten. Schließlich müssen in solchen Fällen die Interessen mehrerer Beteiligter berücksichtigt werden.

Die Berührungspunkte mit einer Erbengemeinschaft können dabei vielfältig sein: Zum einen kann Ihr Mandant selbst Teil einer Erbengemeinschaft sein, zum anderen kann sie als Vertragspartner, Gläubiger, Schuldner oder als Partei in einem Rechtsstreit auftreten.

Gut, dass es jetzt die umfassend aktualisierte Neuauflage der „Erbengemeinschaft" gibt.

Das bewährte Handbuch zur Erbengemeinschaft stellt alle Problembereiche der Erbauseinandersetzung umfassend und praxisnah dar. Nach einer ausführlichen Einführung in die Thematik der Erbengemeinschaft ist das Buch in zwei Schwerpunktbereiche unterteilt. Im Allgemeinen Teil werden neben den klassischen Themengebieten wie Entstehung, Verwaltung und Beendigung der Erbengemeinschaft die Rechte der Miterben untereinander und gegenüber Dritten, Haftung, Ausgleichung, Prozessführung, Erbscheinsverfahren und Zwangsvollstreckung dargestellt.

Im zweiten Schwerpunkt des Buches, dem Besonderen Teil, werden Rechtsgebiete erörtert, die mittelbar von einer Erbengemeinschaft betroffen sein können. Dies sind unter anderem Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Miet- und Versicherungsrecht sowie Arbeitsrecht. Aber auch spezielle Themen wie der Minderjährige in der Erbengemeinschaft, Betreuung und Vorsorgevollmacht, Testamentsvollstreckung und Nachlasspflegschaft werden ausführlich dargestellt. Ebenso ist ein umfangreiches Kapitel zur Auslandsberührung enthalten, das Kurzübersichten zu 17 Ländern umfasst.

Neu aufgenommen wurden die Kapitel zum Bestattungsrecht, zur Vor- und Nacherbschaft sowie zum Berufsrecht (insbesondere die Interessenskollision bei der Vertretung von Miterben).