Details

Kuschnerus, Ulrich
Das zulässige Bauvorhaben
Handreichungen zum Bauplanungsrecht
vhw
978-3-87941-967-8
7. Aufl. 2016 / 380 S.
Handbuch

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Kurzbeschreibung

Das Standardwerk zur Zulässigkeit von Vorhaben in neuer und grundlegend überarbeiteter Auflage

In der 7. Auflage ist das von Ulrich Kuschnerus (†) begründete Standardwerk umfassend überarbeitet und dem Stand der Gesetzeslage und der Rechtsprechung angepasst worden. Seit der Vorauflage aus dem Jahr 2001 ist das BauGB mehrfach mit zahlreichen Änderungen der Vorschriften zur Zulässigkeit von Vorhaben novelliert worden. In der Neuauflage waren insofern die Änderungen der Gesetzeslage durch das EAG Bau aus dem Jahr 2004, des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 01.01.2007, der Novelle zur Förderung des Klimaschutzes aus dem Jahr 2011 und des weiteren Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung aus dem Jahr 2013 zu berücksichtigen. Schließlich brachte die Flüchtlingskrise im Jahr 2015 gleich zwei Gesetzesnovellen bzw. Gesetzgebungsvorhaben zur Erleichterung der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylbewerber.

Wie bei der Vorauflage wollen die Autoren dem praktischen Rechtsanwender eine Hilfestellung für die sichere Anwendung der rechtlichen Vorgaben zur Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben an die Hand geben. Hierfür orientieren sich die Ausführungen an den Kernaussagen der Rechtsprechung, die vielfach einer langen Tradition folgen und durch das Bundesverwaltungsgericht nur behutsam fortentwickelt und aktuellen Entwicklungen und Anforderungen angepasst werden.
Zum Inhalt

Nach einem einleitenden Kapitel zur Aufgabe und zum Anwendungsbereich des Bauplanungsrechts wird die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Geltungsbereich qualifizierter, einfacher und vorhabenbezogener Bebauungspläne unter Einschluss der Möglichkeiten, Ausnahmen zuzulassen und Befreiungen zu erteilen, erläutert. Im Rahmen der Darstellung der Befreiungsmöglichkeiten werden auch bereits die Neuregelungen der aktuellen Gesetzeslage zur Erleichterungder Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern berücksichtigt.

Die sich thematisch anschließende Darstellung der Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung wurde den durch die Gesetzesnovellen neu gefassten Zulässigkeitsregelungen in Absätzen 2 und 3 des § 33 BauGB angepasst.

Ausführlich behandelt werden die Maßstäbe zur Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich und die Möglichkeiten der Gemeinden, hierauf durch Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB Einfluss zu nehmen. Im Rahmen der Ausführungen zur Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB sind die neu eingefügten Absätze 3 - zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche - und 3a - mit bestimmten Abweichungsmöglichkeiten vom Einfügungserfordernis - ergänzt worden. Aus der Rechtsprechung waren insbesondere die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des EuGH zur Berücksichtigung der An- forderungen der SEVESO-II-Richtlinie zum Störfallschutz im unbeplanten Innenbereich zu behandeln.

Schließlich wird ausführlich die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich dargestellt. Aufbauend auf der ständigen Rechtsprechung des BVerwG, die besonders den Schutz des Außenbereichs vor wesensfremder Bebauung bezweckt und § 35 BauGB somit zu der wohl effektivsten Norm des Umweltschutzes im deutschen Baurecht macht, werden die Strukturen der Zulassungstatbestände des § 35 BauGB und deren Grenzen systematisch dargestellt und auch neueste Rechtsprechungsentwicklungen, beispielsweise zur Zulässigkeit von Windkraftanlagen, berücksichtigt. Dabei werden auch die zahlreichen gesetzlichen Neuregelegungen seit der Vorauflage umfassend dargestellt. Dies betrifft beispielsweise die im Rahmen des EAG Bau 2004 eingeführte Privilegierung von Biomasseanlagen, die 2011 hinzu gekommene Privilegierung von Anlagen für die solare Strahlungsenergie im Zusammenhang mit Gebäuden, oder die im Rahmen der Innenentwicklungsnovelle 2013 eingeführte Beschränkung der Privilegierung gewerblich betriebener Tierhaltungsanlagen in § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB.

Zu allen Zulässigkeitstatbeständen werden auch die jeweiligen Drittschutzaspekte erläutert.

In der bereits in den Vorauflagen bewährten Form, wurden die umfangreichen Ausführungen durch zahlreiche graphische Übersichten verdeutlicht.