Details

Brand, Oliver / Baroch Castellvi, Manuel (Hrsg.)
Versicherungsaufsichtsgesetz. VAG
Handkommentar
Nomos
978-3-8487-2368-3
1. Aufl. 2018 / 1992 S.
Kommentar

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Kurzbeschreibung

Reihe: Nomos Kommentar

Mit der 10. VAG-Novelle hat für das deutsche Versicherungsaufsichtsrecht eine neue Phase begonnen. Es wird jetzt in weiten Teilen von umfangreichen Vorgaben des europäischen Rechts vorgeprägt, die unter dem Stichwort „Solvency II“ Gegenstand intensiver Diskussion in Wissenschaft und Praxis waren und sind. Mit hergebrachten Argumentationsmustern und Aufsichtstraditionen lassen sich die auftretenden Probleme vielfach nicht mehr lösen. Die komplexe Struktur des neuen Aufsichtsrechts zwingt den Anwender, sich trittsicher durch ein Normengeflecht aus europäischen und nationalen Vorschriften sowie Behördenpraxis auf beiden Ebenen zu bewegen.

Der neue „HK-VAG“ erläutert das völlig umgestaltete VAG praxisgerecht. Die Kommentierung baut auf dem Verständnis des vormaligen Rechts auf und entwickelt es vor dem Hintergrund der Änderungen von Solvency II weiter. Ausgangspunkt sind die Normen des VAG. Die Vorgaben des Europarechts (Stichwort „Vollharmonisierung“) und die Praxis von EIOPA und der nationalen Aufsichtsbehörde prägen die Erläuterungen entscheidend.
Stets in Bezug genommen sind die Rahmenrichtlinie (RL 2009/138/EG), die Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 bzw. 2016/467, ferner die EIPOA-Leitlinien und die aktuellen Verlautbarungen der BaFin - ein großer Mehrwert für die Praxis. Auch die neuen nationalen Verordnungen werden aufgegriffen.

Top aktuell!
Teils aus Regelungsdrang, teils aus Regelungszwang ist das frisch novellierte Recht bereits zahlreichen Änderungen unterzogen. Die Kommentierungen berücksichtigen bereits die umfangreichen Änderungen v.a. durch das 2. FiMaNoG, das IDD-Umsetzungsgesetz, das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz und das Betriebsrentenstärkungsgesetz.

Sie finden sich sofort zurecht
Jede VAG-Vorschrift enthält einen Hinweis, welche Altregelung sie aufgreift, welche sie abändert bzw. ob sie überhaupt eine Entsprechung im früheren VAG findet. Angeführt wird auch die jeweilige Regelung der Solvency II-Richtlinie, die sie umsetzt.