Details

Dau, Helmut / Pannier, Dietrich / Aulich, Anja (Hrsg.)
Bibliographie juristischer Festschriften und Festschriftenbeiträge. Band 11: 2000 - 2002
mit Festschriftenregister 1864-2002
BWV
978-3-8305-1895-2
1. Aufl. 2011 / 972 S.
Festschrift

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Kurzbeschreibung

Reihe: Juristische Bibliographien

„… Eine wissenschaftliche Festschrift ist per definitionem ein Sammelwerk, welches Beiträge mehrerer Verfasser zu Ehren einer Person (oder zum Jubiläum einer Institution) enthält. Die Aufsätze sollten die Fachgebiete des Gefeierten behandeln. Darüber hinaus findet man in den meisten Festschriften einen Lebenslauf, ein Publikationsverzeichnis, bisweilen auch ein Bildnis des Gefeierten. Diese Daten sind des Öfteren wahre Recherche-Fundgruben. Da Festschriften besonders im juristischen Bereich verbreitet sind und sich in den letzten Jahrzehnten eine immer weiter zunehmende Flut an Festschriften über die Bibliothekslandschaft ergoss, stellte sich auch immer mehr das Problem nach der Erfassung der einzelnen Aufsätze. … Für den juristischen Bereich schuf Helmut Dau Abhilfe. Seit 1962 gab er eine für die juristische Recherchearbeit unverzichtbare ‚Bibliographie juristischer Festschriften und Festschriftenbeiträge. Deutschland – Österreich – Schweiz‘ – kurz einfach der ‚Dau‘ genannt – heraus, die den Zeitraum von 1864 bis 1996 abdeckte. …

Nachdem Helmut Dau aus Altersgründen keinen weiteren Band mehr betreuen wollte, fand man in Dietrich Pannier, Leiter der Bibliothek des Bundesgerichtshofes, einen ‚würdigen‘ Nachfolger, der wiederum durch Anja Aulich, Bibliothek des 5. Strafsenats des BGH in Leipzig, kongenial unterstützt wird. … Das vorliegende Ergebnis spricht jedenfalls ob seiner Güte und Perfektion für sich. …

Für den anglo-amerikanischen Bereich des Common Law hat der Australier Michael Taggart die Frage gestellt, ob Festschriften ‚Gardens or Graveyards of Scholarship?‘ seien … Seiner Meinung nach wären in seinem Untersuchungsbereich eine Vielzahl von Aufsätzen mangels einer entsprechenden Festschriftenbibliographie ‚verschüttet‘, die Festschriften selbst hätten damit leider nur die Funktion von ‚Gräbern der Gelehrsamkeit‘. … Erst durch umfassende bibliographische Erfassung würden sie hinreichend erschlossen werden und die Chance bieten, zu ‚Gärten der Gelehrsamkeit‘ aufzublühen, die viele neue (wissenschaftliche) Pflänzchen hervorzubringen imstande wären. In diesem Sinne ist der neue Dau/Pannier ein wunderbares Handbuch der juristischen Festschriften-‚Gartenbaukunst‘, welches Informationsschneisen in das sonst verworrene Dickicht der Festschriften schlägt.“

Josef Pauser, Wien Mitteilungen der Vereinigung österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare, VÖB 59 (2006) Nr. 2, S. 75.