Details

Drenkhahn, Kirstin / Dünkel, Frieder / Goerdeler, Jochen / Walkenhorst, Phillip
Jugendstrafvollzugsgesetze der Länder
Kommentar
C.H. Beck
978-3-406-58729-0
1. Aufl. 2018 / ca. 2000 S.
Kommentar

Erscheint nicht laut Verlag

128,00 €

inkl. MwSt.
Versandkostenfrei

+ zum Warenkorb

Kurzbeschreibung

Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher

Ursprünglich war das Recht des Jugendstrafvollzuges gesetzlich nicht geregelt. Auf Grund einer Entscheidung des BVerfG im Jahr 2006 war der Gesetzgeber gezwungen, die Ordnung des Jugendstrafvollzuges durch Gesetz - und nicht wie bisher nur durch Verwaltungsvorschriften - zu normieren. Durch die inzwischen in Kraft getretene Föderalismusreform ist die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug/ Jugendstrafvollzug auf die Länder übergegangen, so dass das Jugendstrafvollzugsrecht im Wesentlichen Länderrecht ist.

Die Struktur der Landesgesetze zum Jugendstrafvollzug stellt sich derzeit so dar, dass 11 Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) Jugendstrafvollzugsgesetze erlassen haben, die sich inhaltlich und vom Aufbau her an einem Musterentwurf orientieren und insofern weitgehend identisch sind. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen sind von dieser Linie abgewichen und haben eigene Jugendstrafvollzugsgesetze erlassen. In den Ländern Bayern und Niedersachsen gelten "allgemeine" Strafvollzugsgesetze (für Erwachsene), die jeweils Abschnitte und (Sonder-) Regelungen zum Vollzug der Jugendstrafe enthalten.

Diesem uneinheitlichen Bild des Jugendstrafvollzugs in Deutschland trägt der Kommentar Rechnung, indem er das Berliner Jugendstrafvollzugsgesetz (JStVollzG Bln) als "Leitgesetz" kommentiert und Abweichungen innerhalb der genannten "11er-Gruppe" darstellt. Im Anschluss daran werden die wesentlichen Abweichungen der Jugendstrafvollzugsgesetze von Baden-Württemberg, Hessen und NRW kommentiert. Schließlich folgen die Erläuterungen der jugendstrafvollzugsbezogenen Vorschriften von Bayern und Niedersachsen.

Abschließend werden die Rechtsmittelvorschriften (§ 92 JGG iVm §§ 109 ff. StVollzG) kommentiert sowie die (ins Deutsche übersetzte) Empfehlung des Europarats "European Rules for Juvenile Offenders Subject to Sanctions and Measures" abgedruckt.